Information

Kassenpatienten

Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, gelten für Sie als Patient/-in bestimmte Vorgaben. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in aller Regel die Kosten für jedes Heilmittel. Sie müssen lediglich eine Rezeptgebühr bezahlen (gesetzliche Zuzahlungspflicht nach § 32 SGB V). Die Behandlung muss spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum des Rezeptes beginnen. Ausnahme ist, wenn der Arzt einen dringlichen Behandlungsbedarf oder einen späteren Behandlungsbeginn auf dem Rezept vermerkt hat. Ansonsten ist das Rezept ungültig und wir können nicht mehr mit den Krankenkassen abrechnen. Eine Behandlungsunterbrechung darf maximal 14 Tage betragen. Wenn die Unterbrechung länger andauert, ist das Rezept ungültig. Ausnahme ist, wenn die Unterbrechung wegen Urlaub oder Krankheit des Patienten oder Therapeuten bis zu vier Wochen andauert. Kurzfristige Terminabsagen, die einen Werktag unterschreiten müssen wir Ihnen leider nach §615 BGB in Rechnung stellen. Wir dürfen keine ausgefallenen Termine mit den Krankenkassen abrechnen. Dies wird als Betrug gewertet. Diese Regelung erkennen Sie mit der Unterschrift unseres Behandlungsvertrages an. Leider wird uns von den Krankenkassen ein Zeitintervall von nur 15-20 Minuten pro Behandlung vergütet. Für dieses Zeitintervall wird uns ein Betrag von circa 16€ erstattet. In dieser Zeit ist neben der Behandlung noch die Terminplanung, Dokumentation, Rezeptprüfung, eventuelle Hilfestellung beim An- und Ausziehen etc. enthalten. In 20 Minuten Sitzungszeit lässt sich somit keine vernünftige Behandlung durchführen. Der Gesetzgeber billigt dies, indem er in § 12 Abs. 1 SGB V schreibt, dass eine Behandlung Ausreichend (Schulnote vier), Zweckmäßig (dem Heilerfolg in irgendeiner Weise dienend), Wirtschaftlich (geringster finanzieller Aufwand) sein muss.

Privatpatienten

Nachdem das Rezept abgeschlossen ist, reichen Sie die Kosten im Anschluss an die Behandlung bei Ihrer privaten Krankenkasse ein.

Selbstzahler

Falls Sie Ihre Behandlung auch ohne Rezept bei uns fortführen wollen oder zur Gesundheits-vorsorge einen Termin mit uns vereinbaren möchten, können Sie auf Selbstzahlerbasis all unsere Leistungen in Anspruch nehmen.